PKWG führt die Rente mit 67 ein

Rente mit 67 – Neue Regularien bei der Pensionskasse


Aufgrund des bereits in Kraft getretenen RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes kommt es in der gesetzlichen Rentenversicherung – beginnend ab dem 1. Januar 2012 – zu einer stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Die PKWG hat ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen dahingehend ergänzt, dass auch der spätere (nach dem 65. Lebensjahr liegende) Renteneintritt möglich ist, die Verrentungsfaktoren wurden entsprechend erweitert (Alter 66 und 67); Beiträge können also bis zum Alter 67 entrichtet bzw. der Vertrag bis zu diesem Alter beitragsfrei gestellt werden.

Bei Inanspruchnahme der Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhöht sich zudem die Leistung um einen versicherungsmathematischen Zuschlag für jeden Monat der Nichtinanspruchnahme der Rente ab dem 65. Lebensjahr. Die Höhe dieses Zuschlages: 0,5 bzw. 0,6 Prozent – je nach gewähltem Tarif.

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eingestellt am: 2012-01-26


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